Modell zur verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) von EnergieSchweiz

In zentral versorgten Mehrfamilienhäusern ist der Energie- und Wasserverbrauch der Wohnungen sehr unterschiedlich. Bei der Heizung variiert der Konsum in vergleichbaren Nutzeinheiten um Faktor 3, beim Wasser gar um Faktor 8. Die verbrauchsabhängige Abrechnung von Energie- und Wasserkosten schafft Transparenz, Gerechtigkeit und einen Anreiz für den sorgsamen Umgang mit den Ressourcen.

Mit dem Ziel, die Abrechnungsmethodik zu vereinheitlichen, zu vereinfachen und auf die neuen Baustandards anzupassen, wurde dieses Abrechnungsmodell erstellt. Es ersetzt ab 2018 das bisherige Abrechnungsmodell zur verbrauchsabhängigen Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung (VHKA) und das Abrechnungsmodell zur verbrauchsabhängigen Wasserkostenabrechnung (VWKA) in der Anwendung auf. Das vorliegende, neue Modell zur verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) fasst diese zwei älteren Branchenrichtlinien zusammen und enthält zeitgemässe Anpassungen (z.B. Integration Kälteenergie, Handhabung Contracting). Ebenfalls wird aufgrund der guten Wärmedämmung neuer Bauten auf den bisher angewandten Lageausgleich verzichtet.

Als wesentliche Erweiterung wurde die Abrechnung von Zusammenschlüssen zum Eigenverbrauch (ZEV) in die VEWA integriert. Dies, da seit 1.1.2018 bei Mehrparteienhäusern mit Verbrauch von selbst produziertem Strom (aus Photovoltaik oder anderen Energiequellen) die Eigentümerschaft respektive deren Verwaltung für die Messung und Abrechnung des Stromverbrauches verantwortlich sein kann.

Beim Abrechnungsmodell VEWA wurde Wert darauf gelegt, die Abrechnungsempfehlung mit leicht verständlichen Grafiken und Kennzahlen zu ergänzen, welche den Bewohnerinnen und Bewohnern einen raschen Überblick ermöglichen und einen Sparanreiz schaffen.

Das Modell zur verbrauchsabhängigen Energie- und Wasserkostenabrechnung (VEWA) wurde durch den Schweizerischen Verband für Energie- und Wasserkostenabrechnung (SVW) im Auftrag des Bundesamtes für Energie (BFE) erstellt. Es wird zudem von allen wichtigen Anspruchsgruppen, deren Vertreter in der Arbeitsgruppe dieses Projektes mitwirkten, mitgetragen und zur Anwendung empfohlen. Die Pflicht und der Umfang zur Einrichtung von Messgeräten und zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Energie und Wasser sind kantonal unterschiedlich geregelt.

Unabhängig davon, ob die Abrechnung einer bestimmten Kostenart vorgeschrieben ist oder nicht: die herunterladbare PDF Broschüre zeigt, wie eine fachgerechte Abrechnung erstellt werden kann.

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